Sie sind Hersteller oder Importeur von Nutzfahrzeugen, PKWs oder Anhängern?
Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine entsprechende Genehmigung dafür?
Wir, als Unterschriftsberechtige des Technischen Dienstes, unterstützen Sie im Namen der GTÜ gerne bei der Gutachtenerstellung, damit Sie Ihr Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle in Ihrer Nähe genehmigen lassen können.
Sie wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung nach EG- oder ECE-Vorschriften?
Wir beraten und unterstützen Sie bei den Themen
- Art. 44 und 45 VO 2018/858 (ehem. §13 EG-FGV)
- Homologation (Prüfen von Fahrzeugen und Erstellen von Herstellerdokumentationen)
- ADR – Ausstellung von Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
- Gesamtbetriebserlaubnis für Fahrzeuge der Klasse M, N, O (2007/46/EG), L (2002/24/EG und VO (EU) 168/2013) und LoF-Zugmaschinen (2203/37/EG und VO (EU) 167/2013)
- Genehmigung für Systeme, Bauteile, selbständige technische Einheiten
- Teilegutachten (z.B. Tieferlegungen, Sportauspuffanlagen, Spoiler)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile (z.B. Sonderräder, Windschilder) • usw.